Ratgeber · Oldtimer & H-Kennzeichen
Für ältere Fahrzeuge gibt es selten eine passende Anhängerkupplung von der Stange – oft, weil der Hersteller nie eine AHK für dieses Modell vorgesehen hat, oder weil Teilegutachten aus den 80er- und 90er-Jahren heute nur noch eingeschränkt verfügbar sind. Genau darauf sind wir spezialisiert: Anhängerkupplungen für Oldtimer, wo nötig auch als Sonderanfertigung.
Anders als bei aktuellen Fahrzeugen gibt es für die meisten Oldtimer keine EU-Typgenehmigung nach ECE-Regelung Nr. 55 für die Anhängerkupplung. Stattdessen wird beim Oldtimer in aller Regel ein Teilegutachten nach §19 Abs. 3 StVZO zugrunde gelegt. Nach dem Einbau ist damit – anders als bei einer EU-typgenehmigten Kupplung – grundsätzlich eine Abnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (TÜV, DEKRA o. ä.) erforderlich, die die fachgerechte Montage entsprechend Gutachten bestätigt.
Weil sich Karosserie, Anbaupunkte und verfügbare Gutachten über die Jahrzehnte deutlich unterscheiden, führen wir Oldtimer-Anhängerkupplungen in zwei getrennten Kategorien:
Sollte Ihr genaues Modell nicht gelistet sein, sprechen Sie uns einfach mit Fahrzeugdaten und, falls vorhanden, vorhandenen Unterlagen an – wir prüfen gern, ob eine passende Lösung möglich ist.
Eine fachgerecht eingetragene Anhängerkupplung gefährdet die Einstufung als Oldtimer bzw. das H-Kennzeichen grundsätzlich nicht, solange sie dem historischen Erscheinungsbild nicht entgegensteht und ordnungsgemäß abgenommen wurde. Im Zweifel empfehlen wir, dies vorab mit dem prüfenden Sachverständigen abzustimmen – insbesondere bei sichtbar verbauten Kupplungen an besonders originalgetreuen Fahrzeugen.