Ratgeber · Die wichtigsten Kennwerte der Anhängerkupplung
Beim Kauf einer Anhängerkupplung begegnen Ihnen drei Kennwerte: Anhängelast, Stützlast und D-Wert. Sie bestimmen, was Sie ziehen und tragen dürfen.
Die Anhängelast ist die Masse, die Ihr Fahrzeug maximal ziehen darf. Sie steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I: unter O.1 für den gebremsten und unter O.2 für den ungebremsten Anhänger. Sie ist eine Vorgabe des Fahrzeugs, nicht der Kupplung. Eine stärkere Kupplung erhöht die Anhängelast also nicht (mehr dazu im Ratgeber zur Anhängelast).
Die Stützlast ist die Last, mit der die Deichsel senkrecht auf die Kugel drückt. Der zulässige Wert steht ebenfalls im Fahrzeugschein (Feld 13) und wird für Kupplung und Fahrzeug festgelegt. Ein zu hoher Wert belastet Kupplung und Hinterachse, ein zu niedriger macht den Anhänger unruhig. Deshalb sollten Sie den Anhänger so beladen, dass die Stützlast innerhalb der Vorgabe liegt.
Der D-Wert (in Kilonewton, kN) beschreibt die Belastbarkeit der Kupplung. Er steht auf dem Typschild der Kupplung. Die Kupplung muss mindestens den D-Wert erreichen, der sich aus den Massen von Zugfahrzeug und Anhänger ergibt. Für einen Deichselanhänger gilt die Formel:
D = 9,81 × (T × R) / (T + R)
T = zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs in Tonnen, R = zulässige Gesamtmasse des Anhängers in Tonnen.
Beispiel: Zugfahrzeug 2,0 t und Anhänger 1,5 t ergeben D = 9,81 × (2,0 × 1,5) / (2,0 + 1,5) ≈ 8,4 kN. Die Kupplung sollte also mindestens einen D-Wert von 8,4 kN haben.
Für Zentralachsanhänger gelten andere Kennwerte (Dc-Wert). Im Zweifel lassen Sie sich beraten.