Erst prüfen, ob Ihr Fahrzeug mehr darf, dann das passende Modell wählen.
Ob sich die eingetragene Anhängelast oder Stützlast erhöhen lässt, bestimmt der Fahrzeughersteller, nicht die Kupplung. Wir führen Lösungen für Modelle, für die er einen höheren Wert freigegeben hat.
Den D-Wert der Kupplung finden Sie nicht im Fahrzeugschein, sondern auf ihrem Typenschild.
Der Hersteller hat für Ihr genaues Modell, mit Motorisierung und Ausstattung, bereits einen höheren Wert freigegeben, etwa für einen anderen Absatzmarkt. Die Erhöhung läuft dann meist über ein Herstellergutachten oder eine Einzelabnahme bei einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA o. ä.) und wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Gibt es keinen höheren Werksfreigabewert, ist eine Erhöhung nicht zulässig, auch nicht mit einer besonders stabilen Kupplung. Die Kupplung selbst muss immer für die gewünschte Last typgeprüft sein. Den Wert nennt das Typenschild.
Anhängelast (O.1, O.2) und Stützlast (Feld 13) im Fahrzeugschein notieren.
Unten Ihr Modell suchen. Steht es in der Liste, öffnet sich die passende Kategorie.
Schreiben Sie uns Fahrzeug und Baujahr, wir prüfen, was möglich ist.
Wichtiger Hinweis: Ob für Ihr Fahrzeug eine höhere Anhängelast oder Stützlast verfügbar und eintragungsfähig ist, klären verbindlich nur der Fahrzeughersteller oder eine amtlich anerkannte Prüforganisation. Diese Seite ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Schreiben Sie uns Fahrzeug, Baujahr und Ihr Vorhaben. Wer einen Fahrradträger auf der Kupplung fahren möchte, findet hier die passenden Träger.